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Die wichtigsten merkzeichen-abhängigen Rechte und Nachteilsausgleiche
Merkzeichen G
Merkzeichen B
Merkzeichen aG
Merkzeichen H
Merkzeichen RF
Merkzeichen 1.KL
Merkzeichen Bl
Merkzeichen Gl

Die wichtigsten merkzeichen-abhängigen Rechte und Nachteilsausgleiche

Merkzeichen G

Auszug der wichtigsten Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche zu diesem Merkzeichen (weitere Informationen erhalten Sie unter dem Portalzugang „Vergünstigungen“):

  • Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr; SGB 9 §§ 145 - 147 oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung; KraftStG § 3a Abs. 2 Satz 1
  • Abzugsbetrag für Kfz-Benutzung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle bei GdB wenigstens 50% und Merkzeichen G: 0,30 € je km; EStG § 9 Abs 2
  • Abzugsbetrag für Privatfahrten bei GdB wenigstens 70% + und Merkzeichen G: bis zu 3000 km x 0,30 € = 900 €; EStG § 33
  • Mehrbedarfserhöhung nach BSHG von 20 vom Hundert; BSHG § 23 Abs 1

Merkzeichen B

Auszug der wichtigsten Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche zu diesem Merkzeichen (weitere Informationen erhalten Sie unter dem Portalzugang „Vergünstigungen“):

  • Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, ausgenommen bei Fahrten in Sonderzügen und Sonderwagen; SGB 9 §§ 145 - 147
  • Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson bei innerdeutschen Flügen der Lufthansa und Regionalverkehrsgesellschaften; s. Passagetarife der Lufthansa und der Regionalverkehrsgesellschaften
  • Unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen Blinder im internationalen Eisenbahnverkehr;

Merkzeichen aG

Auszug der wichtigsten Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche zu diesem Merkzeichen (weitere Informationen erhalten Sie unter dem Portalzugang „Vergünstigungen“):

  • Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr; SGB 9 §§ 145 - 147
  • Kraftfahrzeugsteuerbefreiung; KraftStG § 3a Abs. 1
  • Anerkennung der Kfz-Kosten für Privatfahrten als außergewöhnliche Belastung bis zu 15.000 km x 0,30 € = 4.500 €; EStG § 33
  • Kostenloser Fahrdienst für Behinderte unter bestimmten Voraussetzungen (DRK, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe);
  • Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung StVO § 46 Abs 1

Merkzeichen H

Auszug der wichtigsten Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche zu diesem Merkzeichen (weitere Informationen erhalten Sie unter dem Portalzugang „Vergünstigungen“):

  • Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr; SGB 9 §§ 145 - 147
  • Kraftfahrzeugsteuerbefreiung; KraftStG § 3a Abs. 1
  • Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung: 3.700 €; EStG § 33b
  • Befreiung von der Hundesteuer; nach Ortssatzungen über die Hundesteuer
  • Gewährung von Pflegegeld, häusliche Pflegehilfe usw.; SGB XI, BSHG

Merkzeichen RF

Auszug der wichtigsten Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche zu diesem Merkzeichen (weitere Informationen erhalten Sie unter dem Portalzugang „Vergünstigungen“):

  • Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; § 1 BefrVO
  • Sozialtarif beim Telefon: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 6,94 € netto monatlich im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist

Merkzeichen 1.KL

Auszug der wichtigsten Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche zu diesem Merkzeichen (weitere Informationen erhalten Sie unter dem Portalzugang „Vergünstigungen“):

  • Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweis 2. Klasse - auch Schlafwagen für Beschädigte nach dem BVG und dem BEG, wenn die MdE mindestens 70 v.H. beträgt; siehe Deutscher Eisenbahntarif Teil II der DB v. 1.10.92, Tarifstelle VIII b

Merkzeichen Bl

Auszug der wichtigsten Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche zu diesem Merkzeichen (weitere Informationen erhalten Sie unter dem Portalzugang „Vergünstigungen“):

  • Unentgeltliche Beförderung im öffentlicher Nahverkehr; §§ 145 - 147 SGB IX
  • Kraftfahrzeugsteuerbefreiung ; § 3a Abs 1Kfz-Steuergesetz
  • Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; § 1 Abs 1 BefrVO
  • Sozialtarif beim Telefon: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 8,72 € netto monatlich im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist
  • Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung: 3.700 €; § 33b EStG
  • Gewährung von Pflegegeld, häusliche Pflegehilfe usw.; SGB XI, BSHG
  • Parkerleichterungen, Parkplatzreservierung; § 46 Abs 1 StVO
  • Befreiung von der Hundesteuer; Ortssatzungen über Hundesteuer
  • Befreiung von der Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen; § 4 Nr. 19 UStG
  • Portofreie Beförderung v. Blindensendungen; s. Allg. Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG
  • Unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen Blinder im internationalen Eisenbahnverkehr; s. Internationaler Personen- und Gepäcktarif (TVC), Anhang IV
  • Gewährung von Blindengeld; Gesetz über die Landesblindenhilfe

Merkzeichen Gl

Auszug der wichtigsten Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche zu diesem Merkzeichen (weitere Informationen erhalten Sie unter dem Portalzugang „Vergünstigungen“):

  • Unentgeltliche Beförderung im öffentl. Nahverkehr; §§ 145 - 147 SGB IX oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung; § 3a Abs. 2 Satz 1 Kfz-Steuergesetz; Abzugsbetrag für Kfz-Benutzung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle: GdB wenigstens 50% und Merkzeichen G 0,30 € je km; § 9 Abs 2 EStG
  • Bei GdB wenigsten 90%: Sozialtarif beim Telefon: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 8,72 € netto monatlich im Rahmen des ISDN- Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist
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