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Begriff der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) Grad der Behinderung (GdB)
Einführung MdE/GdB
Physiologische Veränderungen im Alter
pathologische Veränderungen
Graduierung von MdE/GdB
Zeitraum der MdE/GdB
Berücksichtigung seelische Begleiterscheinungen
Berücksichtigung von Schmerzen
GdB-Assistent zum Ermitteln des Einzel-GdB und Gesamt-GdB

pathologische Veränderungen

Demgegenüber sind pathologische Veränderungen, d.h. Gesundheitsstörungen, die nicht regelmäßig und nicht nur im Alter beobachtet werden können, beispielsweise

  • Geschwülste,
  • Folgen ateriosklerotisch bedingter Organerkrankungen (Schlaganfall, Herzinfarkt, Herzinsuffizienz bei koronarer Herzkrankheit, Arterienverschlüsse),
  • stärkere, nicht als altersentsprechend beurteilbare Bewegungseinschränkungen durch Arthrosen.
  • Schmerzsyndrome bei degenerativen Wirbelsäulenveränderungen (z.B. Schulter-Arm-Syndrom, Lumbalgie) und
  • über das Alterstypische wesentlich hinausgehende hirnorganische Abbauerscheinungen (z.B. Demenzen vom Alzheimer-Typ oder bei zerebrovaskulärer Insuffizienz) bei der MdE/GdB-Beurteilung zu berücksichtigen, auch dann, wenn sie erstmalig im höheren Alter auftreten oder als "Alterskrankheiten" (z.B. "Altersdiabetes", "Alters-Star") bezeichnet werden.
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