Physiologische Veränderungen im Alter
Physiologische Veränderungen im Alter sind daher bei der GdB/MdE-Beurteilung nicht zu berücksichtigen. Als solche Veränderungen sind die körperlichen und psychischen Leistungseinschränkungen anzusehen, die sich im Alter regelhaft entwickeln, d.h. für das Alter nach ihrer Art und ihrem Umfang typisch sind.
Hierzu gehören:
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die altersbedingte allgemeine Verminderung der körperlichen Leistungsfähigkeit (weniger Kraft, Ausdauer, Belastbarkeit),
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die allgemeine Verminderung der Leistungsbreite des Herzens und der Lungen durch physiologische Gewebealterung (entsprechend den altersabhängigen Sollwerten der
EGKS
, der
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
- siehe Nummer 8 Absatz 4, Seite 10),
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eine leichte Verminderung der Beweglichkeit der Gliedmaßen und der Wirbelsäule (=geringgradige Abweichungen von den Normwerten der Bewegungsmessungen nach der Neutral-O-Methode - siehe Nummer 8 Absätze 10 bis 14, Seiten 12, 17),
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das Nachlassen von Libido oder Potenz,
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das altersentsprechende Nachlassen des Gedächtnisses, der geistigen Beweglichkeit und der seelischen Belastbarkeit,
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die altersspezifischen Einschränkungen der Seh- und Hörfähigkeit (Presbyopie = Erschwerung bis Verlust der Nahadaptation, Presbyakusis = altersbegleitender Hochton-Hörverlust).