Ein Sohn, der ein monatliches Einkommen von 2.500,00 EUR netto hat, allein stehend ist, keine Miete und sonstige finanziellen Belastungen hat, muss je nach Pflegeheimkosten und Rente des Vaters mit etwa 150,00 EUR bis 250,00 EUR monatlicher Zuzahlung rechnen.
Das Beispiel bezieht sich auf ein Heim mit durchschnittlichen Kostensätzen. Einzelne Heime können derzeit um bis zu 450 Euro höher oder niedriger liegen.
|
- |
Pflegestufe 0 |
Pflegestufe 1 |
Pflegestufe 2 |
Pflegestufe 3 |
|
Kostensatz des Pflegeheims |
1.650 Euro |
2.300 Euro |
2.600 Euro |
3.000 Euro |
|
Leistungen der Pflegeversicherung |
0,00 Euro |
1.023 Euro |
1.278 Euro |
1.432 Euro |
|
verbleibender Kostenanteil |
1.650 Euro |
1.277 Euro |
1.322 Euro |
1.568 Euro |
Die verbleibenden Kosten, die Sie nach Abzug der Pflegeversicherungsleistungen selbst übernehmen müssen, sind je nach Pflegestufe unterschiedlich. Am höchsten ist der verbleibende Eigenanteil in Pflegestufe 0 und 3, am niedrigsten in Pflegestufe 1 .