Auch nach Einführung der Pflegeversicherung sind immer noch fast die Hälfte aller Pflegeheimbewohner auf Leistungen im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes (das BSHG ist Teil des SGB XII ) angewiesen. In der häuslichen Pflege sind Sozialhilfeleistungen andererseits leider noch viel zu wenig bekannt und viele schätzen ihren Umfang und die Voraussetzungen für einen Anspruch falsch ein.
Die folgenden Hinweise fassen derzeitige Regelungen zusammen.