Im häuslichen Bereich sind wie bei der Pflegeversicherung Sachleistungen und Geldleistungen zu unterscheiden.
Die Sachleistungen (Pflegeleistungen) müssen über einen Pflegedienst bezogen werden und werden direkt mit ihm verrechnet. Sachleistungen können im häuslichen Bereich, wenn sie notwendig sind, einen Betrag bis zur Höhe der Leistungen erreichen, die auch bei einem Pflegeheimaufenthalt gewährt werden.
In besonderen Fällen, so etwa, wenn ein Wechsel ins Pflegeheim mit besonderen Schwierigkeiten oder Nachteilen verbunden ist, können die Leistungen im häuslichen Bereich sogar höher liegen als bei einem Pflegeheimaufenthalt, um eine besondere Härte durch den Wechsel ins Pflegeheim zu vermeiden.
Werden über das Sozialamt Sachleistungen bezogen, kann unter bestimmten Voraussetzungen (unter anderem bei niedrigen Einkommensverhältnissen) zusätzlich auch ein Pflegegeld vom Sozialamt gewährt werden.
Ebenso kann das Sozialamt unter bestimmten sozialhilferechtlichen Voraussetzungen das Pflegegeld der Pflegeversicherung aufstocken. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Pflegeversicherung eine Kombinationsleistung gewährt.
Wird bei der Pflegeversicherung nur Pflegegeld (Geldleistung) bezogen, kann das Sozialamt keine zusätzlichen Leistungen gewähren.
Das Sozialamt kann im häuslichen Bereich z.B. auch Maßnahmen zur Wohnungsanpassung (notwendige Umbaumaßnahmen) unterstützen, wenn die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind.
Die meisten Pflegeheime schließen mit den Sozialhilfeträgern und Pflegekassen Vereinbarungen ab, die die Kostensätze in den Heimen festsetzen und begrenzen. In diesen Heimen übernimmt das Sozialamt die ungedeckten Kosten für einen Aufenthalt. In teureren Heimen, die keine derartige Vereinbarung abgeschlossen haben, z.B. weil sie mehr Personal beschäftigt haben oder sonst einen höheren Standard haben, übernimmt das Sozialamt keine Kosten.