Der Portalbereich "Legislative" enthält die im Sozialrecht relevanten Rechtsgrundlagen und die das Sozialrecht tangierenden Bestimmungen.
Es handelt sich hierbei um Informationen, die sich nur auf die Darstellung der Regelwerke beschränkt und deshalb hier keine Interpretation erfährt. Daneben baut es jedoch auf ein umfangreiches Netzwerk sich gegenseitig beziehender Inhalte. Diese sogenannten "Links" werden ständig gepflegt und schaffen so ein Nachschlagewerk, das sowohl dem Behinderten, ausführenden Organen als auch beratenden Berufen einen schnellen Zugriff auf relevante Informationen erlaubt.
Die Gliederung dieses Portalbereiches ist dem Topmenü zu entnehmen, welches Sie direkt über dieser Seite finden.
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