Bitte beachten Sie folgende Antragsfristen:
Ein Antrag kann frühestens mit Beginn des 21. Lebensmonats des Kindes gestellt werden.
Der Antrag muss spätestens zum Ende des 30. Lebensmonats vorliegen.
Versäumen Sie diese Frist, wirkt der Antrag nur sechs Monate zurück.
Antragsvordrucke erhalten Sie bei den für das Bundeserziehungsgeld zuständigen Stellen:
Wollen Sie schnell und bequem ermitteln, ob Ihnen Landeserziehungsgeld zusteht, dann klicken Sie hier auf den Erziehungsgeld-Rechner (verfügbar ab 2.Quartal 2004)