Nach Ablauf des Bezuges von Bundeserziehungsgeld kann für das 3. Lebensjahr des Kindes Landeserziehungsgeld beantragt werden.
Die Länder
zahlen ergänzend nach dem Wegfall des Bundeserziehungsgeldes länderspezifisch Leistungen für Familien (Familiengeld oder Landeserziehungsgeld).
Für Geburten ab 01.01.2001 kann das Landeserziehungsgeld bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres sowie bei angenommenen Kindern bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres, für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten gezahlt werden.