Die Senatsverwaltung für Soziales in Berlin hat Zeitungsberichte zurückgewiesen, wonach Berliner Sozialämter in großem Stil nicht arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger ins neue Arbeitslosengeld II geschoben haben, um Geld zu sparen. Dies habe zu dem für Februar erwarteten Anstieg der Arbeitslosenzahlen geführt.
Von den 271 .000 Sozialhilfeempfängern sind 243. 000 Personen in 124. 000 Bedarfsgemeinschaften in den Verantwortungsbereich der Bundesagentur für Arbeit übergewechselt. Die Ämter hätten sich an die Vorgabe der Hartz-Gesetze gehalten, wonach jeder als arbeitsfähig gilt, der grundsätzlich drei Stunden täglich arbeiten kann. Das gelte für die meisten geistig Behinderten und angesichts des guten Angebotes auch für alleinerziehende Mütter. Auch dass 7000 Wohnungslose und Drogenabhängige ins Arbeitslosengeld II gewandert sind, hält man für rechtlich einwandfrei. Andernfalls müssten diese Personen alle Erwerbsunfähigenkeitsrente bekommen. In den einzelnen Job-Centern werden nun Einigungsstellen eingerichtet, in denen Arbeitsagentur, Sozialhilfeträger und Rentenversicherer verhandeln, ob die Einschätzungen der Sozialämter zutreffen. Möglicherweise müssen einige Arbeitsunfähige dann wieder in die Obhut der kommunalen Sozialämter wechseln.