Die monatliche Auszahlung des Kindergeldes durch das Arbeitsamt - Familienkasse - richtet sich nach der Kindergeldnummer. Diese setzt sich aus der dreistelligen Dienststellennummer des Arbeitsamtes vor dem Schrägstrich, dem Schrägstrich selbst und einer nachfolgenden maximal sechsstelligen Nummer zusammen.
Maßgeblich für den Zeitpunkt der Auszahlung ist die letzte Ziffer (Endziffer) der Nummer nach dem Schrägstrich. So erfolgt bei der Kindergeldnummer 115/154720 (Endziffer 0) die Zahlung zu Beginn des Monats, bei der Kindergeldnummer 735/124619 (Endziffer 9) am Ende des Monats.
Das Kindergeld wird aufgrund der steuerrechtlichen Vorschriften (§ 224 Absatz 3 Abgabenordnung) unbar durch Überweisung auf ein vom Berechtigten angegebenes Konto bei einem Geldinstitut gezahlt.