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Voraussetzung für die teilweise bzw. vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer und/ oder Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme des Nahverkehrs
KfZ-Steuerermäßigung (50 %) bzw. Befreiung oder Vergünstigung im Nahverkehr
Nachweis der Behinderung

Nachweis der Behinderung

Die Behinderung weisen Sie dem Finanzamt durch Vorlage einer der folgenden Unterlagen nach:

  • den Behindertenausweis
  • den Rentenbescheid oder
  • Bescheinigung des Versorgungsamts

In der Regel fordert das Finanzamt nur beim ersten Mal den Nachweis. Während der Gültigkeit des Ausweises genügt ein Hinweis darauf, dass der Nachweis bereits im Vorjahr vorgelegen hat.

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