Seit 1. Januar 2003 gibt es eine neue eigenständige Sozialleistung . Bis zum 31.12.2004 waren die gesetzlichen Regelungen im Grundsicherungsgesetz enthalten.
Ab dem 1. Januar 2005 wurden die Vorschriften der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung inhaltlich weitgehend unverändert in das Vierte Kapitel des neuen Sozialhilferechts im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) aufgenommen.
Sie wird gezahlt durch die Grundsicherungsämter (Sozialämter) der Kreise und kreisfreien Städte.