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Informationen zum Gesetz zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege (Pflege-Qualitätssicherungsgesetz - PQsG)
I. Inhalte des Gesetzes
II. Kurzübersicht zu den Einzelregelungen

Informationen zum Gesetz zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege (Pflege-Qualitätssicherungsgesetz - PQsG)

Der Bundesrat hat am 13. Juli 2001 dem Pflege-Qualitätssicherungsgesetz zugestimmt.
Es ist - wie geplant - zum 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Die Bundesregierung hat mit diesem Gesetz Wort gehalten und wichtige Weichenstellungen für die Zukunftsfähigkeit der pflegerischen Versorgung in Deutschland vorgenommen.

  • I. Inhalte des Gesetzes
    • 1. Qualitätssicherung und -prüfung
    • 2. Personalausstattung
    • 3. Verbraucherschutz
    • 4. Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht
    • 5. Künftige Entwicklung
  • II. Kurzübersicht zu den Einzelregelungen
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