Der Bundesrat hat am 13. Juli 2001 dem Pflege-Qualitätssicherungsgesetz zugestimmt.
Es ist - wie geplant - zum 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Die Bundesregierung hat mit diesem Gesetz Wort gehalten und wichtige Weichenstellungen für die Zukunftsfähigkeit der pflegerischen Versorgung in Deutschland vorgenommen.