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Die gesetzliche Pflegeversicherung
Wer wird in der Pflegeversicherung versichert?
Ziel der Pflegeversicherung
Wer ist pflegebedürftig ?
Was gehört zur Pflege?
Voraussetzungen und Leistungen für die Pflegestufen I - III
Ergänzende Leistungen zur häuslichen Pflege
Ergänzende Hilfen
Die Soziale Absicherung von Pflegepersonen
Die Stationäre Pflege
Das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Wie wird die Pflegeversicherung finanziert?

Wie wird die Pflegeversicherung finanziert?

Erwerbstätige zahlen 1,7% des Bruttogehaltes gem. SGB XI § 55 . Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden von den Versicherten und Arbeitgebern je zur Hälfte getragen. Als Ausgleich für die finanziellen Mehrbelastungen der Arbeitgeber wird ein Feiertag gestrichen gem. SGB XI § 58 .

Kinder und Ehegatten, deren Einkommen unter 325,00 Euro monatlich liegt, sind im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert gem. SGB XI § 25 .

Für Rentner gilt der gleiche Prozentsatz wie für Erwerbstätige. Die Hälfte dieses Betrages wird von der Rente abgezogen und die zweite Hälfte trägt die Rentenversicherung

Sozialhilfeempfänger, deren Krankenversicherungsbeiträge bereits vom Sozialamt bezahlt werden, erhalten auch die Pflegeversicherungsbeiträge von dort

Arbeitslose (also Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Eingliederungsgeld, Eingliederungshilfe für Spätaussiedler, Unterhaltsgeld und Altersübergangsgeld) erhalten die Beiträge von der Bundesanstalt für Arbeit.

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