Die Pflegeversicherung wurde im Jahr 1994 beschlossen.
Seit 1995 werden die Leistungen für die häusliche Pflege übernommen.
Seit 1996 auch die der vollstationären Heimbetreuung.
Der Gesetzestext der Pflegeversicherung findet sich im
Sozialgesetzbuch XI
.
Die Pflegeversicherung betrifft alle krankenversicherten Bürgerinnen und Bürger. Als
Pflichtmitglied
einer gesetzlichen Krankenkasse, wird man Mitglied der Pflegekasse dieser Krankenkasse, auch ohne Antrag.
Bei einer
freiwilligen Versicherung
in einer gesetzlichen Krankenkasse, hat der Bürger die Wahl zwischen sozialer oder privater Pflegversicherung.
Als "
Privat Krankenversicherter
" muss eine private Pflegeversicherung abgeschlossen werden.