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Die gesetzliche Pflegeversicherung
Wer wird in der Pflegeversicherung versichert?
Ziel der Pflegeversicherung
Wer ist pflegebedürftig ?
Was gehört zur Pflege?
Voraussetzungen und Leistungen für die Pflegestufen I - III
Ergänzende Leistungen zur häuslichen Pflege
Ergänzende Hilfen
Die Soziale Absicherung von Pflegepersonen
Die Stationäre Pflege
Das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Wie wird die Pflegeversicherung finanziert?

Wer wird in der Pflegeversicherung versichert?

Die Pflegeversicherung wurde im Jahr 1994 beschlossen.
Seit 1995 werden die Leistungen für die häusliche Pflege übernommen.
Seit 1996 auch die der vollstationären Heimbetreuung.
Der Gesetzestext der Pflegeversicherung findet sich im Sozialgesetzbuch XI .

Die Pflegeversicherung betrifft alle krankenversicherten Bürgerinnen und Bürger. Als Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, wird man Mitglied der Pflegekasse dieser Krankenkasse, auch ohne Antrag.

Bei einer freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse, hat der Bürger die Wahl zwischen sozialer oder privater Pflegversicherung.
Als " Privat Krankenversicherter " muss eine private Pflegeversicherung abgeschlossen werden.

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