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Aktuelle Informationen zum AVWG
Nach den Beschlüssen der Spitzenverbände werden
Informationen über zuzahlungsbefreite Arzneimittel im Internet ab Juli
Die neue AVWG-Regelung ab 1. Juli 2006
Es wird in Zukunft zwei Grundkonstellationen geben

Aktuelle Informationen zum AVWG

Mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) hat der Gesetzgeber die Grundlage dafür geschaffen, dass zahlreiche Arzneimittel gänzlich von der Zuzahlung befreit werden können. Die entscheidenden Bedingungen dafür sind

  • dass es für das jeweilige Arzneimittel einen Festbetrag gibt,
  • dass es besonders preisgünstig ist und
  • dass die Spitzenverbände der Krankenkassen nach Abwägung der wirtschaftlichen Folgen (im Ergebnis müssen sich für die Krankenkassen trotz der entgangenen Zuzahlungen Einsparungen erwarten lassen) eine Zuzahlungsbefreiung ab einer bestimmten Preisuntergrenze beschließen.

Wenn dies getan ist, können die Arzneimittelhersteller ihre Preise so festlegen, dass die Versicherten auch tatsächlich keine Zuzahlungen leisten müssen. Den Grundstein dafür haben die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen gelegt, jetzt hat es die Pharmaindustrie in der Hand.

Das AVWG wurde am 29.04.2006 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 01.05.2006 in Kraft. Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen hatten bereits im Vorfeld auf der Basis des AVWG-Entwurfes (BT Drucksache 16/691 vom 15.02.2006) mit den Vorbereitungen zur Umsetzung ihrer mit dem AVWG verbundenen Aufgaben begonnen.

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