Mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) hat der Gesetzgeber die Grundlage dafür geschaffen, dass zahlreiche Arzneimittel gänzlich von der Zuzahlung befreit werden können. Die entscheidenden Bedingungen dafür sind
Wenn dies getan ist, können die Arzneimittelhersteller ihre Preise so festlegen, dass die Versicherten auch tatsächlich keine Zuzahlungen leisten müssen. Den Grundstein dafür haben die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen gelegt, jetzt hat es die Pharmaindustrie in der Hand.
Das AVWG wurde am 29.04.2006 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 01.05.2006 in Kraft. Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen hatten bereits im Vorfeld auf der Basis des AVWG-Entwurfes (BT Drucksache 16/691 vom 15.02.2006) mit den Vorbereitungen zur Umsetzung ihrer mit dem AVWG verbundenen Aufgaben begonnen.