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Vergünstigungen im Sport
Behindertensport

Behindertensport

Teilnahme am Behindertensport nach SGB I § 29 Abs 1 Nr. 4 Buchst. f

  • Voraussetzung:
    • Bescheid des Versorgungsamtes über eine GdB von mindestens 20%.

Auskünfte erteilen die Landeswohlfahrtsverbände.

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