In die Suche nach einem Arbeitsplatz können Erwerbsuchende weiterhin auch private Vermittler einschalten. Den dazu notwendigen Vermittlungsgutschein erhalten sie künftig aber erst nach zwei Monaten (bisher: sechs Wochen) Arbeitslosigkeit. Der Gutschein hat einen Wert von 2000 Euro. Bis zu 500 Euro mehr können private Arbeitsvermittler neuerdings erhalten, wenn sie behinderte Menschen und Langzeitarbeitslose für mindestens ein halbes Jahr in reguläre Beschäftigung bringen.