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Gesetzliche Änderungen im Jahr 2008
Rauchverbot
Umweltzonen
Biosprit
Pendlerpauschale
Höhere Bußgelder
TÜV-Gebühren und Führerschein
Nahverkehr
Entschädigung bei Bahnverspätungen
Arbeitslosengeld I für Ältere
Nachfolge 58er-Regelung
Versicherungsverträge
Sozialversicherungen
Sozialabgaben
Riesterrente
Rentenbesteuerung
Steueränderungen
Unternehmenssteuerreform
Pflegereform
Persönliches Budget
Chronikerregelung
Datenspeicherung
Telefonüberwachung
BAföG
Unterhaltsrecht
Kartellrecht
Urheberrecht
Post-Mindestlohn
Kombi-Lohn in Kommunen
Vermittlungsgutscheine
Neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Neuregelung Trinkwasserverordnung
Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM)
Verbesserung Selbsthilfeförderung

Vermittlungsgutscheine

In die Suche nach einem Arbeitsplatz können Erwerbsuchende weiterhin auch private Vermittler einschalten. Den dazu notwendigen Vermittlungsgutschein erhalten sie künftig aber erst nach zwei Monaten (bisher: sechs Wochen) Arbeitslosigkeit. Der Gutschein hat einen Wert von 2000 Euro. Bis zu 500 Euro mehr können private Arbeitsvermittler neuerdings erhalten, wenn sie behinderte Menschen und Langzeitarbeitslose für mindestens ein halbes Jahr in reguläre Beschäftigung bringen.

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