Das Bundeskartellamt bekommt mehr Rechte und soll überhöhte Strom- und Gaspreise ebenso verhindern wie den Verkauf von Lebensmitteln unter dem Einkaufspreis. Strom- und Gaskonzerne dürfen von ihren Kunden keine Preise mehr fordern, die die tatsächlichen Produktionskosten "in unangemessener Weise" überschreiten. Auf Verdacht müssen Versorger ihre Kosten und Kalkulationen offenlegen und damit rechnen, dass der Staat eine Preissenkung erzwingt. Damit wird die Beweislast umgekehrt. Im Einzelhandel soll das Gesetz Preisdumping-Angebote bei Discountern verhindern.