Die Belange von Kindern haben künftig nach einer Trennung der Eltern absoluten Vorrang. Bei der Verteilung der Unterhaltsansprüche stehen sie an erster Stelle, noch vor den Ansprüchen des geschiedenen Ehepartners. Beim Betreuungsunterhalt spielt es keine Rolle mehr, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Mütter oder Väter stehen nach dem Kind jetzt an zweiter Stelle.