Ganzes Dokument anzeigen
Gesetzliche Änderungen im Jahr 2008
Rauchverbot
Umweltzonen
Biosprit
Pendlerpauschale
Höhere Bußgelder
TÜV-Gebühren und Führerschein
Nahverkehr
Entschädigung bei Bahnverspätungen
Arbeitslosengeld I für Ältere
Nachfolge 58er-Regelung
Versicherungsverträge
Sozialversicherungen
Sozialabgaben
Riesterrente
Rentenbesteuerung
Steueränderungen
Unternehmenssteuerreform
Pflegereform
Persönliches Budget
Chronikerregelung
Datenspeicherung
Telefonüberwachung
BAföG
Unterhaltsrecht
Kartellrecht
Urheberrecht
Post-Mindestlohn
Kombi-Lohn in Kommunen
Vermittlungsgutscheine
Neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Neuregelung Trinkwasserverordnung
Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM)
Verbesserung Selbsthilfeförderung

Unterhaltsrecht

Die Belange von Kindern haben künftig nach einer Trennung der Eltern absoluten Vorrang. Bei der Verteilung der Unterhaltsansprüche stehen sie an erster Stelle, noch vor den Ansprüchen des geschiedenen Ehepartners. Beim Betreuungsunterhalt spielt es keine Rolle mehr, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Mütter oder Väter stehen nach dem Kind jetzt an zweiter Stelle.

Wissenswertes
Top - News
Vergünstigungen
Vergünstigungen
Wissenwertes
Wissenwertes
Berechnungen
Berechnungen
Exekutive
Exekutive
Legislative
Legislative
Lebensbereiche
Lebensbereiche
Projekt
Projekt
Suche
Suche
Forum
Forum
Hilfe
Hilfe
Sitemap
Sitemap
Haftung
Haftung
Impressum
Impressum
Archiv
Archiv