Die Telekommunikationsüberwachung wird auf schwere Straftaten begrenzt. Dieses Gesetz soll auch den Grundrechtsschutz bei heimlichen Ermittlungsmaßnahmen stärken. Nach Abschluss der Überwachung müssen Betroffene benachrichtigt werden. Einen absoluten Schutz vor Überwachung haben Strafverteidiger, Seelsorger und Abgeordnete. Andere Gruppen wie Ärzte, Journalisten und die übrigen Anwälte erhalten einen relativen Schutz.