Mit der Vorratsdatenspeicherung wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Für ein halbes Jahr müssen Telekommunikationsfirmen Rufnummer, Uhrzeit und Datum der Verbindung speichern, bei Handys auch den Standort zu Gesprächsbeginn. Inhalte werden nicht aufgezeichnet. Polizei und Staatsanwaltschaft können die Daten nur zur Aufklärung konkreter Straftaten und aufgrund einer Richterentscheidung verlangen.