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Chronikerregelung

Wer chronisch erkrankt und deshalb bei den Zuzahlungen von der halbierten Belastungsgrenze - ein Prozent statt zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinkünfte - profitieren will, muss künftig nachweisen, dass er sich vor der Erkrankung über wichtige Vorsorgeuntersuchungen beraten ließ. Dies soll gesundheitsbewusstes und eigenverantwortliches Verhalten stärken.

Zum 1. Januar wird die neue Chroniker-Richtline wirksam. Wer chronisch erkrankt und deshalb bei den Zuzahlungen von der halbierten Belastungsgrenze (1% statt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt) profitieren will, muss künftig nachweisen, dass er sich vor der Erkrankung über die relevanten Vorsorgeuntersuchungen hat beraten lassen. Damit wird die Verpflichtung der Versicherten gegenüber der Versichertengemeinschaft zu gesundheitsbewusstem und eigenverantwortlichem Verhalten betont.

Die neue Regelung gilt für Versicherte, die ab dem 1. Januar 2008 erstmals Vorsorgeuntersuchungen nach § 25 SGB V in Anspruch nehmen können. Das sind alle Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren wurden, und alle Männer, die nach dem 1. April 1962 geboren wurden. Die Regelung ist zunächst auf die Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs, Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs beschränkt. Beschlüsse des GemeinsamenBundesausschusses zu weiteren Krebsfrüherkennungsuntersuchungen sowie zum so genannten "Gesundheits-Check-Up" stehen noch aus.

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