Behinderte Menschen haben vom 1. Januar an einen Rechtsanspruch auf ein persönliches Budget. Durch die Änderung werden bisher fest definierte Dienst- und Sachleistungen durch Barleistungen an die Betroffenen ersetzt. Damit erhalten behinderte Menschen die Möglichkeit, sich eigenverantwortlich individuelle Hilfen zu organisieren und selbst zu entscheiden, wen sie beauftragen.