Auch für dieses Vorhaben ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Geplant ist, dass die Reform zum 1. Juli startet. Zu diesem Termin werden die meisten Pflegesätze erstmals angehoben, weitere Erhöhungen folgen schrittweise bis 2012. Für die Betreuung altersverwirrter Menschen werden erstmals Leistungen bezahlt - bis zu 2400 Euro jährlich. Neben dem Anspruch auf bis zu sechs Monate unbezahlte Auszeit zum Pflegen sollen Beschäftigte Anspruch auf kurzzeitige Freistellung für bis zu zehn Arbeitstage erhalten, um Betreuung bei Eintritt eines Pflegefalles organisieren zu können.