Die Körperschaftsteuer geht von 25 auf 15 Prozent zurück. Für Kapitalgesellschaften - also AG und GmbH - wird die Gesamtbelastung einbehaltener Gewinne auf 29,8 Prozent gesenkt. Bei der Gewerbesteuer wird die Berechnungsbasis erweitert. Gesellschafter von Personengesellschaften dürfen einbehaltene Gewinne mit 28,25 Prozent versteuern. Kleinere und mittelgroße Firmen werden über eine verbesserte Rücklage für Anschaffungen entlastet. Die degressive Abschreibung für Wirtschaftsgüter wird abgeschafft. Die sogenannte Reichensteuer - die Anhebung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 45 Prozent ab einem Jahreseinkommen von 250.001 Euro oder 500.002 Euro für Verheiratete - umfasst nun auch Einkünfte aus betrieblicher Tätigkeit. Mit dem Schließen von Schlupflöchern und dem Wegfall von Begünstigungen sollen Einnahmeausfälle begrenzt werden.