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Gesetzliche Änderungen im Jahr 2008
Rauchverbot
Umweltzonen
Biosprit
Pendlerpauschale
Höhere Bußgelder
TÜV-Gebühren und Führerschein
Nahverkehr
Entschädigung bei Bahnverspätungen
Arbeitslosengeld I für Ältere
Nachfolge 58er-Regelung
Versicherungsverträge
Sozialversicherungen
Sozialabgaben
Riesterrente
Rentenbesteuerung
Steueränderungen
Unternehmenssteuerreform
Pflegereform
Persönliches Budget
Chronikerregelung
Datenspeicherung
Telefonüberwachung
BAföG
Unterhaltsrecht
Kartellrecht
Urheberrecht
Post-Mindestlohn
Kombi-Lohn in Kommunen
Vermittlungsgutscheine
Neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Neuregelung Trinkwasserverordnung
Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM)
Verbesserung Selbsthilfeförderung

Steueränderungen

Die Rechnungen über Kinderbetreuungskosten oder Handwerkerleistungen müssen nur noch auf Anforderung mit der Steuererklärung eingereicht werden. Steuerzahler können künftig auch für Haushaltsdienstleistungen im EU-Ausland - etwa das Putzen in einer Ferienwohnung - Steuerermäßigungen in Anspruch nehmen. Wenn Eltern ihr Vermögen durch vorweggenommene Erbfolge gegen Versorgungsleistungen auf Kinder übertragen, können die Kinder nur noch betriebliches Vermögen steuerlich berücksichtigen. Für Spenden bis 200 Euro reicht als Nachweis der Beleg der Bareinzahlung oder eine Buchungsbestätigung.

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