Die für die staatliche Förderung notwendige Gesamtsparleistung steigt auf vier Prozent des vorjährigen Bruttoeinkommens, also bis zur Versicherungspflichtgrenze. Die vom Staat beigesteuerte Zulage steigt bei Ledigen von 114 auf 154 Euro im Jahr, für Verheiratete auf 308 Euro und für jedes Kind von 138 auf 185 Euro. Für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren werden, erhöht sich die Zulage auf 300 Euro im Jahr. Der höchstmögliche Sonderausgabenabzug beträgt 2100 Euro.