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Gesetzliche Änderungen im Jahr 2008
Rauchverbot
Umweltzonen
Biosprit
Pendlerpauschale
Höhere Bußgelder
TÜV-Gebühren und Führerschein
Nahverkehr
Entschädigung bei Bahnverspätungen
Arbeitslosengeld I für Ältere
Nachfolge 58er-Regelung
Versicherungsverträge
Sozialversicherungen
Sozialabgaben
Riesterrente
Rentenbesteuerung
Steueränderungen
Unternehmenssteuerreform
Pflegereform
Persönliches Budget
Chronikerregelung
Datenspeicherung
Telefonüberwachung
BAföG
Unterhaltsrecht
Kartellrecht
Urheberrecht
Post-Mindestlohn
Kombi-Lohn in Kommunen
Vermittlungsgutscheine
Neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Neuregelung Trinkwasserverordnung
Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM)
Verbesserung Selbsthilfeförderung

Sozialabgaben

Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung wird zum 1. Januar 2008 von 4,2 auf 3,3 Prozent gesenkt. Zum 1. Juli 2008 steigt allerdings der Beitragssatz der Pflegeversicherung von 1,7 auf 1,95 Prozent. Kinderlose müssen hierauf noch wie bisher schon einen Aufschlag von 0,25 Prozentpunkte bezahlen. Im Einzelfall spart ein Beschäftigter mit einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro im Vergleich zu 2007 monatlich 9 Euro. Bei einem Monatseinkommen von 3.000 EUR liegt die Entlastung bei 13,50 EUR, bei 4.500 Euro pro Monat sind es 20,25 Euro.

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