Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig werden, sinkt in Ostdeutschland von monatlich 4550 Euro Bruttoeinkommen auf 4500 Euro. In Westdeutschland steigt die Grenze dagegen um 50 Euro auf 5300 Euro. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze bundeseinheitlich 3600 Euro (2007: 3562,50 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung liegt bei 4012,50 Euro. Nur wessen Einkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann in die private Krankenversicherung wechseln.