Versicherte erhalten mehr Rechte. Erstmals bekommen Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Beteiligung an stillen Reserven. Die Beratung der Kunden wird schon vor Vertragsabschluss verbessert. Ersatzlos gestrichen wird allerdings die bisher für den Versicherungsnehmer geltende kurze Klagefrist von sechs Monaten. Dank des neuen Versicherungsvertragsgesetzes erhalten Autofahrer, die ihre Kfz-Versicherung kündigen, künftig den anteiligen Teilbetrag der Jahresprämie zurück. Wer einen Autounfall verschuldet, geht künftig nicht mehr leer aus, sondern bekommt von der Kaskoversicherung einen Teil der Schäden am eigenen Wagen erstattet. Der Betrag richtet sich nach dem Grad des Verschuldens. Also: 50 Prozent Schuld, halbe Versicherungsleistung.