Eine Anschlussregelung für die sogenannte 58er-Regelung, die ältere Langzeitarbeitslose zum 1. Januar vor der Zwangsverrentung mit lebenslangen Abschlägen bewahren sollte, befindet sich - wie die Reform beim Arbeitslosengeld I - noch im parlamentarischen Verfahren. Sie soll rückwirkend in Kraft treten