Vorgesehen ist, die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I für ältere Arbeitnehmer zum 1. Januar an zu verlängern. Der entsprechende Gesetzesentwurf hat der Bundestag aber noch nicht abgesegnet. Dieses Verfahren kann sich bis März hinziehen, soll allerdings rückwirkend gelten. Demnach sollen Beschäftigte, die älter als 50 Jahre sind, das ALG I künftig für 15 Monate, über 55-Jährige für 18 Monate und über 58-Jährige für 24 Monate erhalten. Allerdings wurden die Bedingungen bei den Vorversicherungszeiten enger gefasst. Bislang wurde das Arbeitslosengeld grundsätzlich zwölf Monate lang bezahlt. Wer älter ist als 55 Jahre, bekam es maximal 18 Monate.