In jetzt fünf Bundesländern können Fahrgäste der Deutschen Bahn Entschädigung bei größeren Verspätungen im Nahverkehr fordern. Ab 1. Januar 2008 bekommen Reisende auch in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bis zu 50 Prozent des Fahrkartenwertes in Form von Gutscheinen zurück. Entsprechende Regelungen gibt es schon in Bayern und Schleswig- Holstein.