Pendler können sich die alte Pendlerpauschale weiter auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit, ob es rechtmäßig ist, die Kostenpauschale für die ersten 21 Kilometer steuerlich nicht mehr anzuerkennen. Stimmen die Verfassungsrichter jedoch zu, drohen Steuernachzahlungen.