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Gesetzliche Änderungen im Jahr 2008
Rauchverbot
Umweltzonen
Biosprit
Pendlerpauschale
Höhere Bußgelder
TÜV-Gebühren und Führerschein
Nahverkehr
Entschädigung bei Bahnverspätungen
Arbeitslosengeld I für Ältere
Nachfolge 58er-Regelung
Versicherungsverträge
Sozialversicherungen
Sozialabgaben
Riesterrente
Rentenbesteuerung
Steueränderungen
Unternehmenssteuerreform
Pflegereform
Persönliches Budget
Chronikerregelung
Datenspeicherung
Telefonüberwachung
BAföG
Unterhaltsrecht
Kartellrecht
Urheberrecht
Post-Mindestlohn
Kombi-Lohn in Kommunen
Vermittlungsgutscheine
Neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Neuregelung Trinkwasserverordnung
Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM)
Verbesserung Selbsthilfeförderung

Rauchverbot

2008 wird das Rauchverbot in deutschen Lokalen Schritt für Schritt umgesetzt. Mit Jahresbeginn ist der blaue Dunst in Kneipen in insgesamt elf Bundesländern grundsätzlich tabu. Dabei handelt es sich um Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg (schon seit 1. August 2007), Niedersachsen (1. August 2007), Hessen (1. Oktober 2007). In Sachsen soll ein Verbot vom 1. Februar an gelten und in Rheinland-Pfalz und im Saarland vom 15. Februar an. Auch Nordrhein-Westfalen und Thüringen wollen den Rauch verbannen - von Juli 2008 an. In den meisten Ländern können separate Raucherräume eingerichtet werden. Bayern hat die schärfste Regelung: Dort gilt ein Totalverbot - auch Raucherräume sind nicht erlaubt.

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