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Gesetzliche Änderungen im Jahr 2008
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Höhere Bußgelder
TÜV-Gebühren und Führerschein
Nahverkehr
Entschädigung bei Bahnverspätungen
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Urheberrecht
Post-Mindestlohn
Kombi-Lohn in Kommunen
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Neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Neuregelung Trinkwasserverordnung
Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM)
Verbesserung Selbsthilfeförderung

Verbesserung Selbsthilfeförderung

Mit den Neuregelungen zur Selbsthilfeförderung (§20c SGB V), die zum 1. Januar 2008 in Kraft treten, wird die Selbsthilfearbeit gestärkt. So müssen die Fördermittel, die z.Zt. 0,55 € pro Versicherten und Jahr betragen, verbindlich durch die Krankenkassen verausgabt werden. Nicht verwendete Mittel fließen in einen Gemeinschaftsfonds und stehen im nächsten Jahr der Selbsthilfe zusätzlich zur Verfügung. Außerdem wird das Antragsverfahren erleichtert.

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