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Gesetzliche Änderungen im Jahr 2008
Rauchverbot
Umweltzonen
Biosprit
Pendlerpauschale
Höhere Bußgelder
TÜV-Gebühren und Führerschein
Nahverkehr
Entschädigung bei Bahnverspätungen
Arbeitslosengeld I für Ältere
Nachfolge 58er-Regelung
Versicherungsverträge
Sozialversicherungen
Sozialabgaben
Riesterrente
Rentenbesteuerung
Steueränderungen
Unternehmenssteuerreform
Pflegereform
Persönliches Budget
Chronikerregelung
Datenspeicherung
Telefonüberwachung
BAföG
Unterhaltsrecht
Kartellrecht
Urheberrecht
Post-Mindestlohn
Kombi-Lohn in Kommunen
Vermittlungsgutscheine
Neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Neuregelung Trinkwasserverordnung
Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM)
Verbesserung Selbsthilfeförderung

Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM)

Zum 1. Januar 2008 tritt der neue Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) in Kraft. Im EBM sind alle vertragsärztlichen Leistungen, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden können, aufgeführt und mit Punktzahlen bewertet. Der Gesetzgeber hat die Vereinbarung und die Weiterentwicklung des EBM dem von den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesverei-nigung gebildeten Bewertungsausschuss als eigenverantwortliche Aufgabe zugewiesen. Im GKV-WSG wurde dem Bewertungsausschuss vorgegeben, den EBM zu reformieren: insbesondere sollten die hausärztlichen Leistungen als Versichertenpauschalen und die fachärztlichen Leistungen als sog. Grund- und Zusatzpauschalen abgebildet werden. Der neue EBM wird im Jahr 2008 zunächst unter den Rahmenbedingungen des geltenden Vergütungssystems (budgetierte Gesamtvergütungen) wirksam. Zum 1. Januar 2009 wird der EBM dann durch weitere Reformschritte zu regionalen Euro-Gebührenordnungen weiterentwickelt.

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