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Gesetz zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 1 Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten

Gesetz zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Vom 3. August 2005

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1 Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Dem § 18 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2664), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2834) geändert worden ist, wird folgender Absatz 5 angefügt:

  • "(5) Absatz 3 gilt entsprechend für die nächsten Angehörigen von Personen, die aus Anlass der Niederschlagung des Aufstandes vom 17. Juni 1953 im Beitrittsgebiet ihr Leben verloren haben, soweit eine Entscheidung nach § 12 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ergangen ist."

Artikel 2 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Berlin, den 3. August 2005

Der Bundespräsident Horst Köhler

Der Bundeskanzler Gerhard Schröder

Die Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries

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