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Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung zur Neuordnung der Regelungen über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt
Artikel 4 Änderung des Betriebsrentengesetzes
Artikel 5 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 6 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Inkrafttreten

Artikel 2 Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

§ 1 Abs. 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  • 1. Nummer 4 wird wie folgt gefasst:
    • "4. Beiträge nach § 40b des Einkommensteuergesetzes in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung sowie Zuwendungen nach § 40b des Einkommensteuergesetzes, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt werden, soweit Satz 3 nichts Abweichendes bestimmt; dies gilt auch für darin enthaltene Beträge, die aus einer Entgeltumwandlung (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 des Betriebsrentengesetzes) stammen,".
  • 2. In Nummer 9 werden nach dem Wort "Rentenversicherung" ein Semikolon und die Wörter "dies gilt auch für darin enthaltene Beträge, die aus einer Entgeltumwandlung (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 des Betriebsrentengesetzes) stammen" eingefügt.
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