Artikel 2 Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
§ 1 Abs. 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
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1. Nummer 4 wird wie folgt gefasst:
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"4. Beiträge nach
§ 40b
des Einkommensteuergesetzes in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung sowie Zuwendungen nach § 40b des Einkommensteuergesetzes, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt werden, soweit Satz 3 nichts Abweichendes bestimmt; dies gilt auch für darin enthaltene Beträge, die aus einer Entgeltumwandlung (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 des Betriebsrentengesetzes) stammen,".
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2. In Nummer 9 werden nach dem Wort "Rentenversicherung" ein
Semikolon
und die Wörter "dies gilt auch für darin enthaltene Beträge, die aus einer Entgeltumwandlung (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 des Betriebsrentengesetzes) stammen" eingefügt.