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Gesetz über die Conterganstiftung für behinderte Menschen (Conterganstiftungsgesetz - ContStifG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Leistungen wegen Contergan-Schadensfällen
Abschnitt 3 Projektförderung
Abschnitt 4 Schluss- und Übergangsvorschriften

Gesetz über die Conterganstiftung für behinderte Menschen (Conterganstiftungsgesetz - ContStifG)

Vom 13. Oktober 2005
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

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