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Anhaltspunkte-GDB
Kopf und Gesicht (26,02)
Nervensystem und Psyche (26,03)
Hirnschäden
Gehirn
kognitive Schwächen
Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit mit einem Intelligenzrückstand
Schwerer Intelligenzmangel mit stark eingeengter Bildungsfähigkeit
Besondere im Kindesalter beginnende psychische Behinderungen
Schizophrene und affektive Psychosen
Neurosen
Alkoholkrankheit
Drogenabhängigkeit
Rückenmarkschäden
Multiple Sklerose
Polyneuropathien
Spina bifida
Sehen (26,04)
Hör- und Gleichgewichtsorgan (26,05)
Nase (26,06)
Mundhöhle, Rachenraum und obere Luftwege (26,07)
Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen (26,08)
Herz und Kreislauf (26,09)
Verdauungsorgane (26,10)
Brüche (Hernien) (26,11)
Harnorgane (26,12)
Männliche Geschlechtsorgane (26,13)
Weibliche Geschlechtsorgane (26,14)
Stoffwechsel, innere Sekretion (26,15)
Blut, blutbildende Organe, Immunsystem (26,16)
Haut (26,17)
Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten (26,18)

Gehirn

kognitive Schwächen

  • Kognitive Teilleistungsschwächen (z.B. Lese-Rechtschreib-Schwäche [Legasthenie], isolierte Rechenstörung) - leicht, ohne wesentliche Beeinträchtigung der Schulleistungen
    GDB-Min 0, GDB-Max 10
  • Kognitive Teilleistungsschwächen (z.B. Lese-Rechtschreib-Schwäche [Legasthenie], isolierte Rechenstörung) - sonst - auch unter Berücksichtigung von Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen - bis zum Ausgleich
    GDB-Min 20, GDB-Max 40
  • Kognitive Teilleistungsschwächen (z.B. Lese-Rechtschreib-Schwäche [Legasthenie], isolierte Rechenstörung) - bei besonders schwerer Ausprägung (selten)
    GDB-Min 50, GDB-Max 50

Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit mit einem Intelligenzrückstand

  • Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit mit einem Intelligenzrückstand entsprechend einem I.A. von etwa 10 bis 12 Jahren bei Erwachsenen (I.Q. von etwa 70 bis 60) - wenn während des Schulbesuchs nur geringe Störungen, insbesondere der Auffassung, der Merkfähigkeit, der psychischen Belastbarkeit, der sozialen Einordnung, des Sprechens, der Sprache, oder anderer kognitiver Teilleistungen vorliegen, oder wenn sich nach Abschluß der Schule noch eine weitere Bildungsfähigkeit gezeigt hat und keine wesentlichen, die soziale Einordnung erschwerenden Persönlichkeitsstörungen bestehen, oder wenn ein Ausbildungsberuf unter Nutzung der Sonderregelungen für Behinderte er- reicht werden kann
    GDB-Min 30, GDB-Max 40
  • Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit mit einem Intelligenzrückstand entsprechend einem I.A. von etwa 10 bis 12 Jahren bei Erwachsenen (I.Q. von etwa 70 bis 60) - wenn während des Schulbesuchs die oben genannten Störungen stark ausgeprägt sind oder mit einem Schulversagen zu rechnen ist, oder wenn nach Abschluß der Schule auf eine Beeinträchtigung der Fähigkeit zu selbständiger Lebensführung oder sozialer Einordnung geschlossen werden kann, oder wenn der Behinderte wegen seiner Behinderung trotz beruflicher Fördermöglichkeiten (z.B. in besonderen Rehabilitationseinrichtungen) nicht in der Lage ist, sich auch unter Nutzung der Sonderregelungen für Behinderte beruflich zu qualifizieren
    GDB-Min 50, GDB-Max 70

Schwerer Intelligenzmangel mit stark eingeengter Bildungsfähigkeit

  • Schwerer Intelligenzmangel mit stark eingeengter Bildungsfähigkeit, erheblichen Mängeln im Spracherwerb, Intelligenzrückstand entsprechend einem I.A. unter 10 Jahren bei Erwachsenen (I.Q. unter 60) - bei relativ günstiger Persönlichkeitsentwicklung und sozialer Anpassungsmöglichkeit (Teilerfolg in einer Sonderschule, selbständige Lebensführung in einigen Teilbereichen und Einordnung im allgemeinen Erwerbsleben mit einfachen motorischen Fertigkeiten noch möglich)
    GDB-Min 80, GDB-Max 90
  • Schwerer Intelligenzmangel mit stark eingeengter Bildungsfähigkeit, erheblichen Mängeln im Spracherwerb, Intelligenzrückstand entsprechend einem I.A. unter 10 Jahren bei Erwachsenen (I.Q. unter 60) - bei stärkerer Einschränkung der Eingliederungsmöglichkeiten mit hochgradigem Mangel an Selbständigkeit und Bildungsfähigkeit, fehlender Sprachentwicklung, unabhängig von der Arbeitsmarktlage und auf Dauer Beschäftigungsmöglichkeit nur in einer Werkstatt für Behinderte
    GDB-Min 100, GDB-Max 100
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