Ganzes Dokument anzeigen
Anhaltspunkte-GDB
Kopf und Gesicht (26,02)
Nervensystem und Psyche (26,03)
Hirnschäden
Gehirn
Besondere im Kindesalter beginnende psychische Behinderungen
Schizophrene und affektive Psychosen
Neurosen
Alkoholkrankheit
Drogenabhängigkeit
Rückenmarkschäden
Multiple Sklerose
Polyneuropathien
Spina bifida
Sehen (26,04)
Hör- und Gleichgewichtsorgan (26,05)
Nase (26,06)
Mundhöhle, Rachenraum und obere Luftwege (26,07)
Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen (26,08)
Herz und Kreislauf (26,09)
Verdauungsorgane (26,10)
Brüche (Hernien) (26,11)
Harnorgane (26,12)
Männliche Geschlechtsorgane (26,13)
Weibliche Geschlechtsorgane (26,14)
Stoffwechsel, innere Sekretion (26,15)
Blut, blutbildende Organe, Immunsystem (26,16)
Haut (26,17)
Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten (26,18)

Nervensystem und Psyche (26,03)

Hirnschäden

Hirnschäden

  • Hirnschäden mit geringer Leistungsbeeinträchtigung
    GDB-Min 30, GDB-Max 40
  • Hirnschäden mit mittelschwerer Leistungsbeeinträchtigung
    GDB-Min 50, GDB-Max 50
  • Hirnschäden mit schwerer Leistungsbeeinträchtigung
    GDB-Min 70, GDB-Max 100

Hirnschäden mit psychischen Störungen (je nach vorstehend beschriebener Art)

  • Hirnschäden mit psychischen Störungen leicht (im Alltag sich gering auswirkend)
    GDB-Min 30, GDB-Max 40
  • Hirnschäden mit psychischen Störungen mittelgradig (im Alltag sich deutlich auswirkend)
    GDB-Min 50, GDB-Max 60
  • Hirnschäden mit psychischen Störungen schwer
    GDB-Min 70, GDB-Max 100

vegetative Störungen

  • Zentrale vegetative Störungen als Ausdruck eines Hirndauerschadens (z.B. Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus, der Vasomotorenregulation oder der Schweißregulation) leicht
    GDB-Min 30, GDB-Max 30
  • Zentrale vegetative Störungen als Ausdruck eines Hirndauerschadens (z.B. Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus, der Vasomotorenregulation oder der Schweißregulation) mittelgradig, auch mit vereinzelten synkopalen Anfällen
    GDB-Min 40, GDB-Max 40
  • Zentrale vegetative Störungen als Ausdruck eines Hirndauerschadens (z.B. Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus, der Vasomotorenregulation oder der Schweißregulation) mit häufigeren Anfällen oder erheblichen Auswirkungen auf den Allgemeinzustand
    GDB-Min 50, GDB-Max 50

Koordinations- und Gleichgewichtsstörungen

  • Koordinations- und Gleichgewichtsstörungen (spino-) zerebellarer Ursache je nach dem Ausmaß der Störung der Ziel- und Feinmotorik einschließlich der Schwierigkeiten beim Gehen und Stehen (siehe hierzu auch Nummer 26.5 Anhaltspunkte, Seite 73f)
    GDB-Min 30, GDB-Max 100

kognitive Leistungsstörungen

  • Hirnschäden mit kognitiven Leistungsstörungen (z.B. Aphasie, Apraxie, Agnosie) leicht (z.B. Restaphasie)
    GDB-Min 30, GDB-Max 40
  • Hirnschäden mit kognitiven Leistungsstörungen (z.B. Aphasie, Apraxie, Agnosie) mittelgradig (z.B. Aphasie mit deutlicher bis sehr ausgeprägter Kommunikationsstörung)
    GDB-Min 50, GDB-Max 80
  • Hirnschäden mit kognitiven Leistungsstörungen (z.B. Aphasie, Apraxie, Agnosie) schwer (z.B. globale Aphasie)
    GDB-Min 90, GDB-Max 100

Lähmungen

  • Zerebral bedingte Teillähmungen und Lähmungen leichte Restlähmungen und Tonusstörungen der Gliedmaßen
    GDB-Min 30, GDB-Max 30
  • Zerebral bedingte Teillähmungen und Lähmungen vollständige Lähmung von Arm und Bein (Hemiplegie)
    GDB-Min 100, GDB-Max 100

Parkinson

  • Parkinson-Syndrom ein- oder beidseitig, geringe Störung der Bewegungsabläufe, keine Gleichgewichtsstörung, geringe Verlangsamung
    GDB-Min 30, GDB-Max 40
  • Parkinson-Syndrom deutliche Störung der Bewegungsabläufe, Gleichgewichtsstörungen, Unsicherheit beim Umdrehen, stärkere Verlangsamung
    GDB-Min 50, GDB-Max 70
  • Parkinson-Syndrom schwere Störung der Bewegungsabläufe bis zur Immobilität
    GDB-Min 80, GDB-Max 100

Epileptische Anfälle

  • Epileptische Anfälle je nach Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung - sehr selten (generalisierte [große] und komplexfokale Anfälle mit Pausen von mehr als einem Jahr; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Monaten
    GDB-Min 40, GDB-Max 40
  • Epileptische Anfälle je nach Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung - selten (generalisierte [große] und komplexfokale Anfälle mit Pausen von Monaten; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Wochen
    GDB-Min 50, GDB-Max 60
  • Epileptische Anfälle je nach Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung - mittlere Häufigkeit (generalisierte [große] und komplex- fokale Anfälle mit Pausen von Wochen; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von Tagen
    GDB-Min 60, GDB-Max 80
  • Epileptische Anfälle je nach Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung - häufig (generalisierte [große] oder komplexfokale Anfälle wöchentlich oder Serien von generalisierten Krampfanfällen, von fokal betonten oder von multifokalen Anfällen; kleine und einfach-fokale Anfälle täglich
    GDB-Min 90, GDB-Max 100
  • Epileptische Anfälle je nach Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung - nach drei Jahren Anfallsfreiheit bei weiterer Notwendigkeit antikonvulsiver Behandlung.
    GDB-Min 30, GDB-Max 30

Narkolepsie

  • Narkolepsie Je nach Häufigkeit, Ausprägung und Kombination der Symptome (Tagesschläfrigkeit, Schlafattacken, Kataplexien, automatisches Verhalten im Rahmen von Ermüdungserscheinungen, Schlaflähmungen - häufig verbunden mit hypnagogen Halluzinationen) sind im allgemeinen GdB/MdE-Grade von 50 bis 80 anzusetzen. Selten kommen auch GdB/MdE-Grade von 40 (z.B. bei gering ausgeprägter Tagesschläfrigkeit in Kombination mit seltenen Schlaflähmungen und hypnagogen Halluzinationen) oder auch über 80 (bei ungewöhnlich starker Ausprägung) in Betracht.
    GDB-Min 40, GDB-Max 80

Gehirn

kognitive Schwächen

  • Kognitive Teilleistungsschwächen (z.B. Lese-Rechtschreib-Schwäche [Legasthenie], isolierte Rechenstörung) - leicht, ohne wesentliche Beeinträchtigung der Schulleistungen
    GDB-Min 0, GDB-Max 10
  • Kognitive Teilleistungsschwächen (z.B. Lese-Rechtschreib-Schwäche [Legasthenie], isolierte Rechenstörung) - sonst - auch unter Berücksichtigung von Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen - bis zum Ausgleich
    GDB-Min 20, GDB-Max 40
  • Kognitive Teilleistungsschwächen (z.B. Lese-Rechtschreib-Schwäche [Legasthenie], isolierte Rechenstörung) - bei besonders schwerer Ausprägung (selten)
    GDB-Min 50, GDB-Max 50

Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit mit einem Intelligenzrückstand

  • Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit mit einem Intelligenzrückstand entsprechend einem I.A. von etwa 10 bis 12 Jahren bei Erwachsenen (I.Q. von etwa 70 bis 60) - wenn während des Schulbesuchs nur geringe Störungen, insbesondere der Auffassung, der Merkfähigkeit, der psychischen Belastbarkeit, der sozialen Einordnung, des Sprechens, der Sprache, oder anderer kognitiver Teilleistungen vorliegen, oder wenn sich nach Abschluß der Schule noch eine weitere Bildungsfähigkeit gezeigt hat und keine wesentlichen, die soziale Einordnung erschwerenden Persönlichkeitsstörungen bestehen, oder wenn ein Ausbildungsberuf unter Nutzung der Sonderregelungen für Behinderte er- reicht werden kann
    GDB-Min 30, GDB-Max 40
  • Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit mit einem Intelligenzrückstand entsprechend einem I.A. von etwa 10 bis 12 Jahren bei Erwachsenen (I.Q. von etwa 70 bis 60) - wenn während des Schulbesuchs die oben genannten Störungen stark ausgeprägt sind oder mit einem Schulversagen zu rechnen ist, oder wenn nach Abschluß der Schule auf eine Beeinträchtigung der Fähigkeit zu selbständiger Lebensführung oder sozialer Einordnung geschlossen werden kann, oder wenn der Behinderte wegen seiner Behinderung trotz beruflicher Fördermöglichkeiten (z.B. in besonderen Rehabilitationseinrichtungen) nicht in der Lage ist, sich auch unter Nutzung der Sonderregelungen für Behinderte beruflich zu qualifizieren
    GDB-Min 50, GDB-Max 70

Schwerer Intelligenzmangel mit stark eingeengter Bildungsfähigkeit

  • Schwerer Intelligenzmangel mit stark eingeengter Bildungsfähigkeit, erheblichen Mängeln im Spracherwerb, Intelligenzrückstand entsprechend einem I.A. unter 10 Jahren bei Erwachsenen (I.Q. unter 60) - bei relativ günstiger Persönlichkeitsentwicklung und sozialer Anpassungsmöglichkeit (Teilerfolg in einer Sonderschule, selbständige Lebensführung in einigen Teilbereichen und Einordnung im allgemeinen Erwerbsleben mit einfachen motorischen Fertigkeiten noch möglich)
    GDB-Min 80, GDB-Max 90
  • Schwerer Intelligenzmangel mit stark eingeengter Bildungsfähigkeit, erheblichen Mängeln im Spracherwerb, Intelligenzrückstand entsprechend einem I.A. unter 10 Jahren bei Erwachsenen (I.Q. unter 60) - bei stärkerer Einschränkung der Eingliederungsmöglichkeiten mit hochgradigem Mangel an Selbständigkeit und Bildungsfähigkeit, fehlender Sprachentwicklung, unabhängig von der Arbeitsmarktlage und auf Dauer Beschäftigungsmöglichkeit nur in einer Werkstatt für Behinderte
    GDB-Min 100, GDB-Max 100

Besondere im Kindesalter beginnende psychische Behinderungen

Verhaltensstörungen

  • Autistische Syndrome - leichte Formen (z.B. Typ Asperger)
    GDB-Min 50, GDB-Max 80
  • Autistische Syndrome - sonst
    GDB-Min 100, GDB-Max 100
  • Andere emotionale und psychosoziale Störungen ("Verhaltensstörungen") mit langdauernden erheblichen Einordnungsschwierigkeiten (z.B. Integration in der Normalschule nicht möglich)
    GDB-Min 50, GDB-Max 80

Schizophrene und affektive Psychosen

Schizophrene und affektive Psychosen

  • Langdauernde (über ein halbes Jahr anhaltende) Psychose - im floriden Stadium je nach Einbuße beruflicher und sozialer Anpassungsmöglichkeiten
    GDB-Min 50, GDB-Max 100
  • Nach dem Abklingen langdauernder psychotischer Episoden ist im allgemeinen eine Heilungsbewährung von zwei Jahren abzuwarten. GdB/MdE-Grad während dieser Zeit - wenn bereits mehrere manische oder manische und depressive Phasen vorangegangen sind 2 Phasen im Jahr von mehrwöchiger Dauer je nach Art und Ausprägung
    GDB-Min 50, GDB-Max 50
  • Nach dem Abklingen langdauernder psychotischer Episoden ist im allgemeinen (Ausnahme siehe unten) eine Heilungsbewährung von zwei Jahren abzuwarten. GdB/MdE-Grad während dieser Zeit - sonst
    GDB-Min 30, GDB-Max 30

Schizophrener Residualzustand

  • Schizophrener Residualzustand (z.B. Konzentrationsstörung, Kontaktschwäche, Vitalitätseinbuße, affektive Nivellierung) - mit geringen und einzelnen Restsymptomen ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten
    GDB-Min 10, GDB-Max 20
  • Schizophrener Residualzustand (z.B. Konzentrationsstörung, Kontaktschwäche, Vitalitätseinbuße, affektive Nivellierung) - mit leichten sozialen Anpassungsschwierigkeiten
    GDB-Min 30, GDB-Max 40
  • Schizophrener Residualzustand (z.B. Konzentrationsstörung, Kontaktschwäche, Vitalitätseinbuße, affektive Nivellierung) - mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten
    GDB-Min 50, GDB-Max 70
  • Schizophrener Residualzustand (z.B. Konzentrationsstörung, Kontaktschwäche, Vitalitätseinbuße, affektive Nivellierung) - mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten
    GDB-Min 80, GDB-Max 100

Affektive Psychose mit relativ kurzdauernden, aber häufig wiederkehrenden Phasen

  • Affektive Psychose mit relativ kurzdauernden, aber häufig wiederkehrenden Phasen - bei 1 bis 2 Phasen im Jahr von mehrwöchiger Dauer je nach Art und Ausprägung
    GDB-Min 30, GDB-Max 50
  • Affektive Psychose mit relativ kurzdauernden, aber häufig wiederkehrenden Phasen - bei häufigeren Phasen von mehrwöchiger Dauer
    GDB-Min 60, GDB-Max 100

Neurosen

Neurosen

  • Leichtere psychovegetative oder psychische Störungen
    GDB-Min 0, GDB-Max 20
  • Stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z.B. ausgeprägtere depressive, hypochondrische, asthenische oder phobische Störun- gen, Entwicklungen mit Krankheitswert, somatoforme Störungen)
    GDB-Min 30, GDB-Max 40
  • Schwere Störungen (z.B. schwere Zwangskrankheit) - mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten
    GDB-Min 50, GDB-Max 70
  • Schwere Störungen (z.B. schwere Zwangskrankheit) - mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten
    GDB-Min 80, GDB-Max 100

Alkoholkrankheit

Alkoholkrankheit

  • Die GdB/MdE-Bewertung wird vom Ausmaß des Organschadens und seiner Folgen (z.B. Leberschaden, Polyneuropathie, organisch-psychische Veränderung, hirnorganische Anfälle) und/oder vom Ausmaß der Abhängigkeit und der suchtspezifischen Persönlichkeitsänderung bestimmt. Bei nachgewiesener Abhängigkeit mit Kontrollverlust und erheblicher Einschränkung der Willensfreiheit ist der GesamtGdB/MdE-Grad aufgrund der Folgen des chronischen Alkoholkonsums nicht niedriger als 50 zu bewerten.
    GDB-Min 50, GDB-Max 100
  • Ist bei nachgewiesener Abhängigkeit eine Entziehungsbehandlung durchgeführt worden, muss eine Heilungsbewährung abgewartet werden (im allgemeinen zwei Jahre). Während dieser Zeit ist in der Regel ein GdB/MdE-Grad von 30 anzunehmen, es sei denn, dass der Organschaden noch einen höheren GdB/MdE-Grad bedingt.
    GDB-Min 30, GDB-Max 30

Drogenabhängigkeit

Drogenabhängigkeit

  • Der GdB/MdE-Grad ist je nach psychischer Veränderung und sozialen Anpassungsschwierigkeiten auf mindestens 50 einzuschätzen. Ist bei nachgewiesener Abhängigkeit eine Entziehungsbehandlung durchgeführt worden, muß eine Heilungsbewährung abgewartet werden (im allgemeinen zwei Jahre). Während dieser Zeit ist in der Regel ein GdB/MdE-Grad von 30 anzunehmen.
    GDB-Min 30, GDB-Max 100

Rückenmarkschäden

Rückenmarkschäden

  • Unvollständige, leichte Halsmarkschädigung mit beidseits geringen motorischen und sensiblen Ausfällen, ohne Störungen der Blasen- und Mastdarmfunktion
    GDB-Min 30, GDB-Max 60
  • Unvollständige Brustmark-, Lendenmark- oder Kaudaschädigung mit Teillähmung beider Beine und Störungen der Blasen- und/oder Mastdarmfunktion
    GDB-Min 60, GDB-Max 80
  • Unvollständige Halsmarkschädigung mit gewichtigen Teillähmungen beider Arme und Beine und Störungen der Blasen- und/oder Mastdarmfunktion
    GDB-Min 100, GDB-Max 100
  • Vollständige Halsmarkschädigung mit vollständiger Lähmung beider Arme und Beine und Störungen der Blasen- und/ oder Mastdarmfunktion
    GDB-Min 100, GDB-Max 100
  • Vollständige Brustmark-, Lendenmark-, oder Kaudaschädigung mit vollständiger Lähmung der Beine und Störungen der Blasen und/oder Mastdarmfunktion
    GDB-Min 100, GDB-Max 100

Multiple Sklerose

Multiple Sklerose

  • Der GdB/MdE-Grad richtet sich vor allem nach den zerebralen und spinalen Ausfallserscheinungen. Zusätzlich ist die aus dem klinischen Verlauf sich ergebende Krankheitsaktivität zu berücksichtigen. Bei gesicherter Diagnose ist im akuten Stadium und für zwei Jahre danach in jedem Fall im Sinne einer Heilungsbewährung ein GdB/MdE-Grad von mindestens 50 anzunehmen.
    GDB-Min 50, GDB-Max 100

Polyneuropathien

Polyneuropathien

  • Bei den Polyneuropathien können sich Funktionsbeeinträchtigungen - zum Teil abhängig von der Ursache - überwiegend aus motorischen Ausfällen (mit Muskelatrophien) oder mehr oder allein aus sensiblen Störungen und schmerzhaften Reizerscheinungen ergeben. Der GdB/MdE-Grad motorischer Ausfälle ist in Analogie zu den peripheren Nervenschäden (siehe Nummer 26.18, Seiten 147f und 154 der Anhaltspunkte) einzuschätzen. Bei den sensiblen Störungen und Schmerzen ist zu berücksichtigen, dass schon leichte Störungen zu Beeinträchtigungen - z.B. bei Feinbewegungen - führen können.
    GDB-Min 30, GDB-Max 100

Spina bifida

Spina bifida

  • Der GdB/MdE-Grad wird durch das Ausmaß des Rückenmarkschadens bestimmt. Daneben sind häufig ein Hydrozephalus und eine entsprechende Hirnschädigung zu berücksichtigen.
    GDB-Min 30, GDB-Max 100
Wissenswertes
Top - News
Vergünstigungen
Vergünstigungen
Wissenwertes
Wissenwertes
Berechnungen
Berechnungen
Exekutive
Exekutive
Legislative
Legislative
Lebensbereiche
Lebensbereiche
Projekt
Projekt
Suche
Suche
Forum
Forum
Hilfe
Hilfe
Sitemap
Sitemap
Haftung
Haftung
Impressum
Impressum
Archiv
Archiv
Hinweisx
Hier sehen Sie einen Auszug aus den "Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit".
Mit unserem GDB - Assistenten haben Sie die Möglichkeit die Gesundheitsstörungen durch eigenen Text zu modifizieren und den jeweiligen Einzel-GdB in die Berechnung Ihres Gesamt-GdB einzubeziehen. Das Gesamtergebnis können Sie in verschiedenen Formaten ausgeben.
schliessen