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Freifahrtberechtigung
uneingeschränkte Freifahrtberechtigung
eingeschränkte Freifahrtberechtigung
Wirrnisse bei der Benutzung von Zügen der Deutschen Bundesbahn

Freifahrtberechtigung

uneingeschränkte Freifahrtberechtigung

  • Die Freifahrtberechtigung gilt für die folgenden Verkehrsmittel ohne Kilometerbegrenzung und überall in Deutschland; unabhängig davon, wo der Berechtigte wohnt oder sich aufhält.
    • Straßenbahnen und Busse
    • S-Bahnen in der 2. Wagenklasse
    • Regional-Schnellbahnen, City-Bahnen, und Regionalbahnen in der 2. Wagenklasse sowie
    • Busse in Verkehrsverbünden oder Verkehrstarifgemeinschaften
    • Eisenbahnen in Verkehrsverbünden Eisenbahnen, die nicht zur Deutschen Bahn AG gehören
    • Wasserfahrzeugen im Linien-, Fähr- und Übersetzverkehr, im Orts- und Nachbarschaftsbereich
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