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Freifahrtberechtigung
uneingeschränkte Freifahrtberechtigung
eingeschränkte Freifahrtberechtigung
Wirrnisse bei der Benutzung von Zügen der Deutschen Bundesbahn

Freifahrtberechtigung

uneingeschränkte Freifahrtberechtigung

  • Die Freifahrtberechtigung gilt für die folgenden Verkehrsmittel ohne Kilometerbegrenzung und überall in Deutschland; unabhängig davon, wo der Berechtigte wohnt oder sich aufhält.
    • Straßenbahnen und Busse
    • S-Bahnen in der 2. Wagenklasse
    • Regional-Schnellbahnen, City-Bahnen, und Regionalbahnen in der 2. Wagenklasse sowie
    • Busse in Verkehrsverbünden oder Verkehrstarifgemeinschaften
    • Eisenbahnen in Verkehrsverbünden Eisenbahnen, die nicht zur Deutschen Bahn AG gehören
    • Wasserfahrzeugen im Linien-, Fähr- und Übersetzverkehr, im Orts- und Nachbarschaftsbereich

eingeschränkte Freifahrtberechtigung

  • Die Freifahrtberechtigung gilt zusätzlich im Umkreis von 50 Kilometern um den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt - und zwar nur auf den im Streckenverzeichnis zum Schwerbehindertenausweis angegebenen Linien der Deutschen Bahn AG - für folgende Beförderungsmittel in der 2. Klasse :
    • Nahverkehrszug (N)
    • City-Bahn (CB)
    • Regionalbahn (RB)
    • Eilzug (E)
    • Stadtexpress (SE)
    • Regionalexpress (RE)
    • Regionalschnellbahn (RSB)
    • Schnellzug (D)
    • InterRegio (IR)
  • In zuschlagpflichtigen Schnell- und InterRegio-Zügen müssen auch schwerbehinderte den Zuschlag zahlen, soweit diese Züge nicht zuschlagsfrei sind.
  • Diese Züge können auch außerhalb des Streckenverzeichnisses benutzt werden, sofern sie innerhalb von Verkehrsverbünden eingesetzt werden.

Wirrnisse bei der Benutzung von Zügen der Deutschen Bundesbahn

Bei der Benutzung von Zügen der Deutschen Bahn AG ist die Freifahrberechtigung oftmals für den einzelnen Benutzer nicht überschaubar. Dies gilt sowohl für den 50-km-Umkreis als auch die verschiedenen Zugtypen, aber auch die Einbindung in Verkehrsverbünden. Es wird daher dringen empfohlen, sich vor Fahrantritt jeweils bei einer Verkaufsstelle der Deutschen Bahn AG zu informieren!

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