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Gesetz zur Neufassung der Freibetragsregelungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige (Freibetragsneuregelungsgesetz)
Artikel 1
Artikel 2

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft.

(2) Abweichend von Absatz 1 tritt Artikel 1 Nr. 4a am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Berlin, den 14. August 2005

Der Bundespräsident
Horst Köhler

Der Bundeskanzler
Gerhard Schröder

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
Wolfgang Clement

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