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Besonderer Schutz der Familie im Steuerrecht
Übertragung von Pauschbetrag
Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuerfreiheit bei behinderten Erben ( ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 6 ) mit Verwandtschaftsverhältnis:

  • Eltern
  • Adoptiveltern
  • Stiefeltern oder
  • Großeltern

Vorraussetzungen:

  • der Erbe zusammen mit dem übrigen Vermögen des Erbenden 41.000 Euro nicht übersteigt
  • Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 100%

Diese Regelung ist mit Anhebung der Freibetr ä ge praktisch nur mehr bei Stiefeltern (weiter entfernter Verwan d schaftsgrad - niedrigerer Freibetrag) relevant.

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