Erbschaftsteuerfreiheit bei behinderten Erben ( ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 6 ) mit Verwandtschaftsverhältnis:
Vorraussetzungen:
Diese Regelung ist mit Anhebung der Freibetr ä ge praktisch nur mehr bei Stiefeltern (weiter entfernter Verwan d schaftsgrad - niedrigerer Freibetrag) relevant.