Familien behinderter Menschen brauchen auch in steuerlicher Hinsicht einen besonderen Schutz. Im folgenden werden die wesentlichsten Vergünstigungen und deren Abhängigkeiten vom Grad der Behinderung ( GdB ) dargestellt:
Der Pauschbetrag , der einem behinderten Kind zusteht, wird auf die Eltern übertragen, sofern ihn das Kind nicht in Anspruch nimmt.
Erbschaftsteuerfreiheit bei behinderten Erben ( ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 6 ) mit Verwandtschaftsverhältnis:
Vorraussetzungen:
Diese Regelung ist mit Anhebung der Freibetr ä ge praktisch nur mehr bei Stiefeltern (weiter entfernter Verwan d schaftsgrad - niedrigerer Freibetrag) relevant.