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Besonderer Schutz der Familie im Steuerrecht
Übertragung von Pauschbetrag
Erbschaftsteuer

Besonderer Schutz der Familie im Steuerrecht

Familien behinderter Menschen brauchen auch in steuerlicher Hinsicht einen besonderen Schutz. Im folgenden werden die wesentlichsten Vergünstigungen und deren Abhängigkeiten vom Grad der Behinderung ( GdB ) dargestellt:

Übertragung von Pauschbetrag

Der Pauschbetrag , der einem behinderten Kind zusteht, wird auf die Eltern übertragen, sofern ihn das Kind nicht in Anspruch nimmt.

  • Voraussetzung
    • das Eltern Kindergeld oder einen Freibetrag zur Steuerfreistellung des Kinderexistenzminimums erhalten
    • Antrag beim zuständigen Finanzamt
    • Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von mindestens 50%

Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuerfreiheit bei behinderten Erben ( ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 6 ) mit Verwandtschaftsverhältnis:

  • Eltern
  • Adoptiveltern
  • Stiefeltern oder
  • Großeltern

Vorraussetzungen:

  • der Erbe zusammen mit dem übrigen Vermögen des Erbenden 41.000 Euro nicht übersteigt
  • Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 100%

Diese Regelung ist mit Anhebung der Freibetr ä ge praktisch nur mehr bei Stiefeltern (weiter entfernter Verwan d schaftsgrad - niedrigerer Freibetrag) relevant.

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