Beispiel 1:
Antragsmonat und gleichzeitiger Leistungsbeginn: 1.6.2002. Zu berücksichtigende Pflegezeit in
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Stufe 3: 497 Monate
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Stufe 4: 55 Monate.
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Pflegezulage am
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1.6.02 =615,00.- Euro Stufe 3
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1.6.02 =791,00.- Euro Stufe 4.
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Ergibt
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497 Monate X 0,5/12 = 20,71 % aus der Pflegzulage Stufe 3 = 615,00.- Euro ergibt einen Pflegeausgleich von: 127,36 Euro.
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055 Monate X 0,5/12 = 2,29 % aus der Pflegzulage Stufe 3 = 791,00.- Euro ergibt einen Pflegeausgleich von: 18,13.- Euro. Bei diesem Berechnungsbeispiel ist zu ersehen, dass bei mehreren Pflegezulagestufen der gesetzliche (jährliche) Vomhundertsatz von 0,5 auf die Pflege-Monate zu berechnen ist.
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Die einzelnen Pflegeausgleichleistungen der jeweiligen Pflegezulagestufen sind zu addieren und anschließend gem. § 40 b Abs. 3 BVG zu runden.
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Im vorstehenden Berechnungsbeispiel beträgt der
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Pflegeausgleich gesamt: 145,48.- Euro. Nach Anwendung der Rundungsvorschrift gem. § 15 BVG (bis 0,49.- Euro nach unten und ab 0,50.- Euro auf volle Euro nach oben) = 145,00.- Euro monatlich.